Bewerbungsunterlagen

1. Anschreiben1
Das Anschreiben dient dazu Interesse des Bewerbers an der Stelle darzulegen. Für das Unternehmen ist es eine wertvolle Informationsquelle um einen ersten Eindruck über die Persönlichkeit des Bewerbers zu erhalten und Eigenschaften wie Sorgfalt und schriftliches Darstellungsvermögen oder Ausdrucksvermögen zu bewerten.2 Das Anschreiben gibt auch Auskunft darüber inwieweit sich der Bewerber mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hat und wie interessiert dieser ist.

2. Lebenslauf3
Im Lebenslauf stehen Angaben zu Vorname und Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, schulische und berufliche Ausbildung, Prüfungen, berufliche Tätigkeiten und Fähigkeiten und Weiterbildung.4 Meist wird ein Lebenslauf in tabellarischer Form gefordert.
Bei der Auswertung des Lebenslaufes wird besonders auf die Zeitabfolge und die verschiedenen Positionen geachtet.
Die Zeitfolgeanalyse achtet auf die zeitliche Reihenfolge und spürt mögliche Lücken im Lebenslauf auf.5 Hierbei werden mehrere kurzzeitige Arbeitswechsel eher negativ bewertet.6
Dagegen die Positionsanalyse untersucht die Steigerung oder den Abstieg in der beruflichen Entwicklung.7

3. Foto8
Das Foto soll das äußere Erscheinungsbild des Bewerbers vermitteln (Kleidung, besondere Äußerlichkeiten). Es ist besonders wichtig bei Positionen mit Repräsentationsaufgaben.

4. Schulzeugnis
Schulzeugnisse haben eher eine geringe Aussagekraft über die berufliche Eignung. Man kann höchstens besondere Neigungen oder Interessen über gute Noten herauslesen.

5. Ausbildungszeugnis
Das Ausbildungszeugnis vermittelt einen Eindruck über berufliche Basisqualifikationen.

6. Weiterbildungszertifikate
Durch diese Zertifikate werden besondere Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen. Hieran kann man erkennen ob, der Bewerber auf dem neuesten Stand bleibt oder ob er ein Interesse daran hat sich weiterzuentwickeln.

7. Arbeitszeugnis9
Das Arbeitszeugnis liefert Informationen über die Arbeit des Bewerbers in anderen Unternehmen. Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen.
Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben über die Dauer der Betriebszugehörigkeit und eine Beschreibung der Art der ausgeführten Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis hingegen enthält neben den Angaben des einfachen Zeugnisses auch zusätzlich eine Beurteilung zur Leistung und Führung des Bewerbers.

8. Referenzen10
Eine Referenz ist ein Empfehlungsschreiben eines Referenzgebers. Sie gibt Auskunft über die besondere berufliche Eignung. Da die Auskunftsperson für Referenzen vom Bewerber frei gewählt wird, ist diese nicht als unparteiisch zu betrachten.

9. Arbeitsproben11
Arbeitsproben werden nur in besonderen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten, Grafikern, usw. gefordert. Sie sollen einen Einblick in die Qualifikation des Bewerbers geben.



1 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 157.
2 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 157.
3 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 159.
4 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 159.
5 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 159.
6 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 159.
7 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 160.
8 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 160.   
9 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 159.
10 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 161.
11 Jung, Hans, Personalwirtschaft, 8. Auflage, München 2008, S. 161.