Mit dem Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro, Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Auszubildende und Schülerinnen und Schüler gefördert. Der Hauptwohnsitz muss sich in Sachsen-Anhalt befinden. Neu in dieses Förderprogramm wurde die Erweiterung für in Ausbildung befindliche Erwachsene aufgenommen, das regelt, dass volljährige Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen unterstützt werden können, wenn sie Zusatzqualifikationen anstreben - etwa im Computer- oder Fremdsprachenbereich.
Gefördert werden Maßnahmen
zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen müssen mindestens 1.000,-- € betragen und
Zusatzqualifikationen, z. B.
Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten
- berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung
- IT-Kompetenzen
- betriebswirtschaftliche Kompetenzen
- Fremdsprachen
- sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen
Die Gesamtkosten der Maßnahmen müssen mindestens 500,-- € betragen.
Folgende Zuschüsse sind möglich:
- bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
- bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl.
Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder
geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden,
Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende
oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad
einer Behinderung
- bis 60 % für alle anderen Berechtigten
bei Zusatzqualifikationen sind bis zu 90% Zuschuss zu den Gesamtkosten möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Zuwendungen mindestens 6 Wochen vor dem Projektbeginn beantragt werden müssen.
Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt